Rechtsanwaltskanzlei Bosdorf

Rechtsanwalt Thomas Bosdorf


Rechtsanwalt Thomas Bosdorf

Rechtsanwalt Thomas Bosdorf ist gebürtiger Potsdamer und mit 18-jähriger Berufserfahrung Inhaber der Kanzlei. Seine Spezialisierung liegt auf den Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Verkehrsrechts, des Vertrags- bzw. des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht.

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... wurde 1976 geboren und hat sein Studium und Referendariat in der Landeshauptstadt absolviert. Nach mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit in anderen mittelständischen Kanzleien in und um Potsdam, verstärkte er seit September 2011 als angestellter Rechtsanwalt das Team der Rechtsanwaltskanzlei Walter Schröder. Seit dem 01.01.2023 führt er als selbständiger Rechtsanwalt die nunmehr nach ihm benannte Kanzlei. Er verfügt über umfangreiche Gerichtserfahrung und steht, insbesondere aufgrund seiner strafrechtlichen Tätigkeit, mit einer Vielzahl von staatlichen Ermittlungsbehörden in Kontakt. Speziell im verkehrsrechtlichen Bereich bestehen darüber hinaus auch langjährige Erfahrungen mit den verschiedensten Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen. Sein besonderes Interesse gilt dem Wohnungseigentumsrecht, sowie dem Wehr- und Disziplinarrecht (z.B.: Bundeswehr, Polizei).

Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse hat ihm die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg mit Wirkung zum 01. Juli 2011 die Befugnis verliehen, den Titel eines Fachanwaltes für Strafrecht zu führen. Als solcher ist er nicht nur als klassischer Verteidiger tätig, sondern vertritt auch die Opfer von Straftaten als Nebenklägervertreter und beim Täter-Opfer-Ausgleich.

Rechtsanwalt Bosdorf ist Mitglied im Deutschen Strafverteidiger Verband e.V..

Mit Wirkung zum 06.08.2015 hat ihm die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg zudem auch die Befugnis verliehen, den Titel eines Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen, womit er primärer Ansprechpartner für alle Probleme auf diesen Rechtsgebieten in unserer Kanzlei ist.

Für beide Fachanwaltschaften besteht eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung, die von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert und selbstverständlich vollumfänglich erfüllt wird.

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